WP | Digitales Themenheft | Kommunalwahl 2025 in Hagen

4 KOMMUNALWAHL Von Martin Weiske Am 14. September 2025 sind die Hagenerinnen und Hagener wieder an den Wahlurnen gefordert – und diesmal gleich in mehreren Funktionen. Neben dem Oberbürgermeister werden auch der Stadtrat, die fünf Bezirksvertretungen, der Integrationsrat sowie das Ruhrparlament des Regionalverbands Ruhr gewählt. Entsprechend erhält jede wahlberechtigte Person deshalb auch bis zu fünf Stimmzettel: einen für den Oberbürgermeister, einen für den Rat, einen für die jeweilige Bezirksvertretung, einen für das Ruhrparlament und – für Menschen mit Migrationshintergrund – einen weiteren für den Integrationsrat. Die Wahlbeteiligung lag bei der jüngsten Kommunalwahl vor fünf Jahren bei erschreckend niedrigen 42 Prozent. Wahlberechtigt für OB, Rat, Bezirke und Ruhrparlament sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren, die in Hagen wohnen. Für den Integrationsrat gilt: Wahlberechtigt sind Menschen mit Migrationshintergrund ab 16 Jahren, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und ihren Hauptwohnsitz in Hagen haben. Allianz im Rat ohne Zukunft Damit werden in der Lokalpolitik auf sämtlichen Ebenen in Hagen die Karten neu gemischt und absehbar auch neue Mehrheitsbündnisse geschlossen. Denn die bislang dominierende Jeder hat mindestens vier Stimmen: Fakten zur Hagener Wahl Ein Streifzug durch sämtliche Ämter und Kandidaten

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