Festplatz-Reportage und während der Veranstaltung sicher betrieben werden kann“, erklärt Hakelberg. Nur wenn alle Prüfungen erfolgreich verlaufen sind, erhält der Schausteller die Ausführungsgenehmigung – vergleichbar mit einer Baugenehmigung, allerdings auf ein bis drei Jahre befristet, je nach Art des Fahrgeschäfts. Regelmäßige Kontrollen sichern den Betrieb Der Erstprüfung folgen fortan regelmäßige Überprüfungen durch zugelassene Sachverständige. Besonders wichtig sind die sogenannten Sonderprüfungen, die zusätzlich alle vier oder sechs Jahre stattfinden. Dabei werden die hochbelasteten Bauteile mit modernster Technik genau unter die Lupe genommen. „Diese Sonderprüfungen sind weltweit einzigartig und gehören zu den sichersten Systemen der Welt“, betont Hakelberg. Vor Ort: Zum Vogelschießen in Rudolstadt „Zu Beginn jedes einzelnen Volksfestes kommt eine weitere Prüfung hinzu. Man spricht von der Gebrauchsabnahme. Diese wird von der örtlich zuständigen Bauaufsicht durchgeführt. Dabei wird u.a. überprüft, ob die gültige Ausführungsgenehmigung vorliegt, das Fahrgeschäft korrekt aufgestellt ist und alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Zudem wird eine Probefahrt durchgeführt“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes. Während des Rummelbetriebs liegt die Verantwortung für die Sicherheit beim Betreiber. Niemand kennt sein Fahrgeschäft besser als er selbst. Täglich vor Betriebsbeginn überprüft er die Anlage auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit. Besucher müssen Anweisungen befolgen Dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen. Besonders, wenn Besucher Sicherheitsanweisungen des Personals ignorieren oder auf Lautsprecheransagen und Hinweisschilder nicht achten. Durchsagen wie „Bitte anschnallen, Hände und Füße innerhalb des Fahrzeugs halten oder während der Fahrt nicht aufstehen“ sind genau so gemeint – für die eigene Sicherheit. Hinter den bunten Lichtern, fröhlichen Gesichtern, Spaß und Fahrvergnügen steckt eine wichtige Voraussetzung: die Sicherheit der Fahrgeschäfte. In Deutschland gelten sehr hohe Sicherheitsauflagen rund um den Betrieb der „Fliegenden Bauten“. Foto: Andreas Abendroth
RkJQdWJsaXNoZXIy MjExNDA4