1250 Jahre Rudolstadt

16 Der 29. Mai 1767 war ein warmer, sonniger Tag in Thüringen, auch wenn am frühen Nachmittag bereits dunkle Wolken am Horizont aufzogen. An diesem Freitagnachmittag sollte die letzte öffentliche Hinrichtung in der Residenzstadt Rudolstadt stattfinden. Der schwarzburg-rudolstädtische Fürst Johann Friedrich (*8. Januar 1721, †10. Juli 1767) hatte die Begnadigung des Delinquenten abgelehnt und damit die schauerliche Exekution des Doppelmörders ermöglicht. Der Zimmergeselle Johann Georg Ziermann aus dem sachsen-meiningischen Ort Großgeschwenda, der 1764 nach Rudolstadt gekommen war, wurde unter den Augen von weit über tausend Frauen, Männern und Kindern auf dem Rudolstädter Marktplatz 1767 qualvoll hingerichtet. Zuerst wurde er mit einer glühenden Zange am Oberarm gerissen, anschließend beförderte der Scharfrichter Johann Michael Gottlieb Brand den zum Tode verurteilten Mörder, vom Leben in den Tod, indem er mit dem Rad zuerst die Beine und danach das Genick des Verurteilten zerschmetterte. Dies alles geschah unter dem Jubel der Rudolstädter und vieler auswärtiger Zuschauer, darunter etwa 100 Jenaer Studenten. Der Gemarterte ertrug die entsetzliche Qual sehr standhaft. Nach seinem Ableben legten ihn des Henkers Gesellen auf das Rad und übergaben somit den Leichnam den Raben zum Fraß. Doch, was führte zu dieser grausamen öffentlichen Hinrichtung? In der Nacht vom 23. zum 24. Oktober 1766 schlich sich der Zimmergeselle Johann Georg Ziermann mit einer Axt in die Wohnung der 69jährigen Schwarzfärberin Elisabeth Magdalene Böttner, die dort mit ihrer 15jährigen Enkeltochter nächtigte. Ziermann war in dem Haus in der Rudolstädter Mangelgasse bekannt, hatte er von ihr doch hin und wieder etwas Geld und Nahrungsmittel geschenkt bekommen, weshalb er sie auch „meine Mutter“ zu nennen pflegte. So bekam er offensichtlich auch die vielen Messingzeichen zu sehen, die die Witwe für das Färben brauchte. In seiner Unwissenheit mochten ihm die Zeichen als vermeintliche Goldstücke ins Auge gestochen sein. In besagter Nacht handelte der mit einer kräftigen Statur gesegnete Ziermann schnell und brutal. Ohne zu zögern, ließ er sein Mordwerkzeug auf die Köpfe der beiden Frauen, die in einem Bett schliefen, sausen und wurde somit in nur wenigen Augenblicken zu einem Doppelmörder. Nach vollendeter Tat ergriff der Verbrecher mit seiner wenig wertvollen Beute schnell die Flucht und wurde alsbald gefasst. Nach Beendigung des gegen Ziermann in Rudolstadt geführten Inquisitionsprozesses wurden die Akten an die Juristenfakultät nach Erlangen gesandt, um deren Gutachter- und Urteilstätigkeit im Fall des Doppelmörders zu nutzen. Die dortigen Gutachter urteilten, dass der Delinquent Ziermann mit einer glühenden Zange einmal gerissen und mit dem Rade vom Leben zum Tode zu bringen, sowie der Körper anschließend aufs Rad zu legen sei. Quelle: Mit freundlicher Genehmigung von Frank Esche: Thüringer Mord-Pitaval (1766-1938), Band 1 und Verlag Kirchschlager Arnstadt Hinrichtung Johann Georg Ziermann auf dem Rudolstädter Marktplatz 1767. Foto: Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt, Nachlass Lina und Louis Marlier Nr.5 Rudolstadts dunkle Seite Tod auf dem Rad: Die letzte öffentliche Hinrichtung 1767

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