19 GEISTERSTADT Planspiele vor den Augen der DDR-Grenzer: Manöver in Parks Range Foto: picture alliance / dpa | dpa | picture alliance / dpa | dpa Lok-Versuchsämtern und einer Reichzentralschmiede. 115 Hektar Land kaufte sich die Deutsche Reichsbahn 1938 für das Projekt zusammen. Zeitgleich mit den beginnenden Bauarbeiten für die neuen Bahnanlagen ließ die Reichsbahndirektion ein Barackenlager aus dem Boden stampfen – die Bauaufgabe war enorm und erforderte eine große Zahl an Arbeitern. Am Ende wurde keines der gigantischen Bauvorhaben realisiert, nur einige Fundamente gegossen. Das Barackenlager wurde nach Kriegsbeginn in ein Gefangenenlager umfunktioniert. Tausende Internierte wurden im „Stalag IIID“ festgehalten und mussten in Arbeitskommandos für Berliner Betriebe Schwerstarbeit leisten. Nach Kriegsende wurden die Baracken zum Teil von Kleinbetrieben weitergenutzt – doch der größte Teil des Areals stand brach, bevor die US-Armee das Quartier 1953 bezog. Parks Range: So war der Truppenübungsplatz aufgebaut Die US-Armee nutzte ab 1953 die im Süden an das Gewerbegebiet an der Osdorfer Straße angrenzende etwa 72 Hektar große Fläche als Truppenübungsplatz „Parks Range“. Im nördlichen Teil des nach dem US-General und ersten amerikanischen Stadtkommandanten Floyd Lavinius Parks (1896–1959) benannten Geländes befanden sich eine Hindernisbahn und ein Ausbildungsgelände mit 23 Gebäuden, von denen 18 für das Training des Häuserkampfs genutzt wurden. In der Geisterstadt „Doughboy City“ (zu Deutsch „Landser-Stadt“) trainierten die US-Soldaten der Berlin Brigaden die Haus-zu-Haus-Kampfkünste, die sie nach Ansicht ihres Planungsstabes bei einer ostdeutschen Invasion in Westberlin benötigen würden. Das Kampftraining in urbaner Umgebung, kurz M.O.U.T. („Military Operations in Urban Terrain“) fand bis in die 1960er-Jahre in zusammengezimmerten, zwei bis dreigeschossigen Hausattrappen in Holzbauweise statt, die kleinere Straßenzüge auf dem Gelände bildeten. An der Osdorfer Straße befanden sich zwei Haupttore zu dem ringsum eingezäunten und durch Patrouillen und Wachposten abgesicherten Areal: eines für bereifte Fahrzeuge und eines für Kettenfahrzeuge.
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